Grüne verwirren mit Falschaussagen und Halbwahrheiten

Stellungnahme von CDU, FWG und SPD

Die Einlassungen der Grünen zur Haftung der Mitglieder der Gemeindevertretung führen bei Bürgerinnen und Bürgern zu Verwirrung und bei CDU, FWG und SPD zu Unverständnis und Verärgerung. „Das was die Grünen mit ihren Falschbehauptungen hier tun ist niederträchtig und gefährlich und zielt darauf ab, alle anderen Parteien in ein schlechtes Licht zu rücken“ so Ralph Pittich, Vorsitzender der CDU.
Foto: CDU/Tobias KochFoto: CDU/Tobias Koch
Die zuletzt veröffentlichte Behauptung der Grünen, die Gemeindevertreter wären direkt haftbar und das Gemeindeparlament alleine verantwortlich, sind falsch und irreführend. Die Gemeindevertretung ist kein Parlament im engeren Sinn, sie ist vielmehr Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und die Gemeindevertreter sind nach gültiger Rechtsprechung – wie im allgemeinen Amtshaftungsrecht - gegenüber Dritten grundsätzlich nicht haftbar. Sollte die Gemeinde zu Schadenersatz verklagt werden, könnte die Gemeinde Regress von seinen Gemeindevertretern fordern. Dafür gibt es allerdings hohe Hürden. Einen solchen Anspruch im Innenverhältnis (zwischen Gemeinde und Gemeindevertretern) gibt es nur, wenn die Gemeindevertreter 1. in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,  2. bei der Beschlussfassung mitgewirkt haben, obwohl sie nach dem Gesetz hiervon ausgeschlossen waren, und ihnen der Ausschließungsgrund bekannt war oder 3. der Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderlichen Deckungsmittel bereitgestellt werden. Die Rechtsprechung stellt dabei hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter und es gilt nicht deshalb ein milderer Maßstab, weil sie „Laien“ sind. Die zur Entscheidung befugten Ratsmitglieder müssen, um nicht schuldhaft zu handeln, 1.ihre Entscheidung sorgfältig vorbereiten, 2. mögliche Konsequenzen abwägen und 3. bei fehlender Sach- oder Rechtskenntnis die Auskunft ihrer Verwaltung, sonstiger Behörden oder externer Fachleute einholen. „Alle Punkte können die Gemeindevertreter von CDU, FWG und SPD hier bejahen“ so die Vorsitzende der SPD Fraktion Stephanie Roth. Selbstverständlich hat man sich auch zu den Bebauungsplänen umfangreich vorbereitet, Einwände ausführlich abgewogen und sich von externen Fachleuten beraten lassen. Nicht zuletzt in den Ausschüssen erfolgt gerade diese Arbeit.

Zu den Abwägungen in den Bauleitverfahren sei gesagt, dass es hier kein Richtig oder Falsch gibt. Selbstverständlich bewegt man sich immer im rechtlichen Rahmen, man wirft alle Argumente für oder gegen Einwände der Öffentlichkeit und Stellungnahmen von Behörden in die Waagschale und entscheidet dann am Ende. Dem Eindruck, den die Grünen hier vermitteln wollen, dass es in den Abwägungen unrechtmäßig zugehen würde, Dinge entschieden würden, die nicht gesetzeskonform wären, treten CDU, FWG und SPD entschieden entgegen. „Wir missachten niemals das vom Wähler in uns gesetzte Vertrauen und treffen unsere Entscheidungen aus Überzeugung zum Wohle der Bevölkerung und der Gemeinde Schaafheim“ so Rüdiger Roth, Fraktionsvorsitzender der FWG.

Die Vorsitzenden von CDU, FWG und SPD sind sich einig, dass diese Art, polemisch Halbwahrheiten und Lügen zu verbreiten, gefährlich für die Demokratie ist, schreckt sie doch insbesondere potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für kommende Kommunalwahlen ab und verunsichert die Bevölkerung.